Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jedwede Geschäftstätigkeit von Verein Swizz Production (nachfolgend „Swizz Production“ genannt). Falls von den vorliegenden AGB abgewichen wird, bedarf dies der schriftlichen Bestätigung seitens Swizz Production.
Leistung
Swizz Production vermietet dieverse Eventmaterial und Zubehör (nachfolgend „Mietobjekte“ genannt).
Vertragsübereinkunft
Leistungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde über eine Auftragsbestätigung verfügt. Der Kunde muss volljährig und unterschriftsberechtigt sein.
Rücktritt vom Vertrag
Der Kunde kann bis und mit 28 Tage vor Mietbeginn ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Falls ein Rücktritt zwischen 27 und 0 Tagen vor Mietbeginn erfolgt, ist der volle Betrag des bestätigten Auftragsvolumens geschuldet.
Mietdauer
Falls nichts anderes vereinbart, beträgt die Dauer der Miete 24 Stunden. Die individuell zu vereinbarenden Abhol- bzw. Rückgabezeitpunkte fallen nicht in die Mietdauer. Der Einsatz der Mietgegenstände ist auf den Einsatztag bzw. maximal 24 Stunden limitiert (ungeachtet einer andauernden Nutzung oder mit Unterbrüchen), sofern keine längere Mietdauer vereinbart wurde. Die Zeit vor und nach dem Einsatztag dient lediglich dem Hin- und Rücktransport und schliesst den Einsatz der Mietgegenstände explizit aus. Bei nicht-vereinbarter, verspäteter Rückgabe wird pro Stunde ein Unkostenbeitrag von CHF 50.00 verrechnet.
Abholung, Einsatz und Rückgabe der Mietgegenstände
Alle Mietgegenstände werden vor der Überlassung gründlich geprüft und sind in einwandfreiem und funktionstüchtigem Zustand. Der Kunde muss die Funktionsfähigkeit und Unversehrtheit innerhalb von zwei Stunden nach der Abholung überprüfen und bei Abweichungen sofort Meldung erstatten, ansonsten gilt die Funktionsfähigkeit und Unversehrtheit als bestätigt. Während der Mietdauer vom Kunden unverschuldete Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar; daher wird vom Kunden ausdrücklich auf jegliche Forderungen diesbezüglich verzichtet. Falls eine Leistung in irgendeiner Form nicht den Erwartungen des Kunden entspricht, so ist er verpflichtet, dies sofort zu melden; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Nachträgliche Beschwerden können nicht akzeptiert werden.
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Für jede mehr als normale Abnutzung ist der Kunde ersatzpflichtig. Nach Gebrauch sind die Mietgegenstände vollständig und gereinigt zu retournieren.
Der Einsatzort der Mietgegenstände ist Swizz Production anzuzeigen. Die Mietgegenstände dürfen nur in geschlossenen Räumen verwendet werden. Ausseneinsätze sind bei Regenschauern oder Gefahr von Regenschauern nicht erlaubt, bei trockenem Wetter sind Ausseneinsätze erlaubt, jedoch sollten diese an Swizz Production mitgeteilt werden. Der Kunde hat Bedienungsanleitungen, Erklärungsvideos und Sicherheitsvorschriften vorgängig zu sichten und strikt einzuhalten. Bei Unklarheiten hat er sich im Vorfeld des Einsatzes an Swizz Production zu wenden. Für entstehende Schäden an Personen oder Sachen, die durch die Mietgegenstände entstanden sind, übernimmt Swizz Production keine Haftung. Der Kunde ist für den legalen Einsatz aller Mietgegenstände verantwortlich. Er bestätigt durch die Buchung über alle nötigen Rechte für deren Einsatz am Einsatztag und am Einsatzort zu verfügen.
Recht an der Marke
Der Kunde darf in keiner Form das Logo, den Schriftzug, o.ä. von Verein Swizz Production ohne Rücksprache verwenden.
Weitervermietung
Eine Weitervermietung an Dritte ist untersagt.
Schäden durch Störungen, Ausfall oder Diebstahl
Für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch Störungen, Ausfall oder Diebstahl entstehen, übernimmt Swizz Production keine Haftung. Das Risiko höherer Gewalt ist einzig und allein beim Kunden, sowohl zwischen Buchung und Mietbeginn als auch während der Miete.
Wiederbeschaffung
Der Kunde verpflichtet sich, durch ihn defekte Bestandteile finanziell zu ersetzen. Swizz Production hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe der Mietgegenstände defekte oder abhanden gekommene Bestandteile bzw. Mietgegenstände dem Kunden anzuzeigen und den geschuldeten Betrag einzufordern. Der geschuldete Betrag wird verhältnismässig festgesetzt und kann eine Aufwandsentschädigung für Swizz Production enthalten. Die Beschaffung von Ersatzkomponenten durch den Kunden ist untersagt.
Beschädigte Bestandteile
Defekte, Mängel oder Verluste sind umgehend an Swizz Production zu melden. Es ist dem Kunden untersagt, die Mietgegenstände gewaltsam zu öffnen und Änderungen sowie Reparaturen jeglicher Art vorzunehmen. Allfällige während der Mietzeit notwendige Unterhalts- und Reparaturarbeiten darf der Kunde nur nach expliziter schriftlicher Bestätigung seitens Swizz Production selbst durchführen.
Besondere Anforderungen
Der Kunde akzeptiert kleinere Schäden oder Verschmutzungen an den Mietgegenständen. Diese beeinträchtigen die Unversehrtheit der Mietgegenstände nicht.
Datenschutz und Datensicherung
Der Kunde akzeptiert, dass jegliche Kommunikation, während der Veranstaltung aufgenommenes Bild- und Videomaterial, person